Ortsgeschichte Gstadt
Der Ortsname ist von der Uferlage „am Gestade“ abgeleitet. Die erste urkundliche Erwähnung hängt mit der Klostergeschichte zusammen. Erzbischof Konrad III. griff 1168 vermittelnd in einen Streit zwischen den Klöstern Frauenchiemsee und Herrenchiemsee ein, wobei der Ortsname Gstadt erwähnt wurde.
Gollenshausen („Golduneshusa“) wurde im Jahr 924 das erste Mal urkundlich erwähnt. Gollenshausen bestand damals als sieben Anwesen und war grundherrschaftlich ungewöhnlich zersplittert.
Die Gemeinde gehörte seit dessen Gründung zum reichsunmittelbaren Kloster Frauenchiemsee. Von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Säkularisation 1803 war Gstadt eine eigenständige Hofmark des Klosters und kam danach unter bayerische Verwaltung. Der Ort wurde im Zuge des Gemeindeedikts von 1818 eine selbständige politische Gemeinde.